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KANZLEI

UWE LANGHAMMER

Geboren 1958.

 

Studium der Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität Berlin. Abschluss mit Prädikatsexamen 1983. Mehrere Jahre Tätigkeit als Richter für Zivil- sowie Eigentums-und Wirtschaftsstrafsachen.

Danach juristischer Mitarbeiter und angestellter Rechtsanwalt in der Wirtschaftskanzlei Boesebeck, Barz & Partner, Frankfurt/Main, Büro Berlin.

 

1992 Partner der Sozietät  Dr.Ballaschk & Langhammer.

 

2009 Bürogemeinschaft mit RAe Udo Blümel.

 

Mitglied der überörtlichen Gemeinschaft von Korrespondenzanwälten advounion

 

Erfolgreich zertifiziert im Fachbereich Insolvenzrecht.

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